Nachts Tempo 30 auf der B8

Liebe BIB8ler*innen,

wie ihr in diesen Tagen lesen konntet, wurde zum Thema „Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Ochenbruck“ eine Entscheidung getroffen (siehe auch Artikel im Anhang).

Zunächst ist zu sagen, dass wir für die Unterstützung durch den Innenminister sehr dankbar sind.

Wir sind uns bewusst, dass die Tempo 30- Anordnung auf einer Bundesstraße echten politischen Mut und Willen erfordert.

Endlich wurde anerkannt, dass eine Belastung von 24.000 Fahrzeugen pro Tag für die Gesundheit der Schwarzenbrucker Bürger*innen zu viel ist.

Diese, längst überfällige und dringend notwendige, Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde ist ein richtiger und wichtiger Schritt, die Anwohner*innen an der B8 in Ochenbruck zu entlasten.

Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung werden wir aber nur von einem 1. Schritt sprechen – die Umsetzung durch die Straßenverkehrsbehörde geht nicht weit genug, weil

  • aus unserer Sicht die Einschränkung auf die Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr

den Sicherheitsaspekt nicht berücksichtigt. Weiterhin müssen Kinder, Fußgänger*innen wie Fahrradfahrer*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Rollatorennutzer*innen oder junge Mütter wie Väter mit Kinderwagen die gefährlichen Querungshilfen nutzen. Gefährlich, weil der Verkehr mit mindestens 50 km/h an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei strömt.

  • durch die Begrenzung der Tempo 30-Zone auf die Strecke zwischen Einmündung Frauenfeldstraße und Einmündung Burgthanner Straße an Teilstrecken eine Lärmverschärfung entsteht: Durch das Abbremsen vor der Tempo 30-Zone und durch die Beschleunigung nach der Tempo-30-Zone.
  • durch die Begrenzung der Tempo 30-Zone auf die Strecke zwischen Einmündung Frauenfeldstraße und Einmündung Burgthanner Straße eine Aussparung von einigen Bürger*innen stattfindet: auch außerhalb des geplanten Tempo-30 Abschnittes gibt es innerorts Anwohner*innen der B8. Auch hier findet eine Lärmbeeinträchtigung statt. Warum und wie hier unterschieden wird, ist nicht nachvollziehbar.
  • durch die Begrenzung der Tempo 30-Zone auf die Strecke zwischen Einmündung Frauenfeldstraße und Einmündung Burgthanner Straße ein Schilderwald entlang der B8 entstehen, der die Verkehrsteilnehmer*innen verwirren wird.

Der 2. und 3. Schritt muss aus unserer Sicht eine Tempo 30 – Anordnung über 24 Stunden und für den gesamten Streckenabschnitt zwischen den Ortsschildern sein.

Wir gehen davon aus, dass die Daten, die zur Veri- bzw. Falsifizierung der Tempo 30 – Zone auf der B8 gesammelt werden, zum Prüftermin aussagekräftig genug sind, um den Bereich und die Dauer der Geschwindigkeitsbegrenzung auszuweiten.

Dafür müssen neben den strengen Kontrollen, die Herr Herrmann zusichert, auch Lärmmessungen durchgeführt werden. Auf der Grundlage der reinen Berechnung werden die Grenzwerte ohnehin überschritten…

Auf diesem Weg möchten wir Ihnen auch unsere grundsätzliche Haltung zum Thema „lärmmindernder Straßenbelag“ mitteilen:

In einem vorhergehenden Schreiben erwähnt Herr Innenminister Herrmann die straßenbauliche Lärmschutzmaßnahme in Form eines lärmmindernden Belags, der ab dem Jahr 2025 für unsere Ortsdurchfahrt auf der B8 fest eingeplant ist.

Im aktuellen Schreiben verweist er erneut darauf und führt den Einbau des „Flüsterasphalts“ als Prüftermin für den Tempo 30 – Erlass an.

Richtig ist, dass der Belag innerorts auf der B8 tatsächlich sanierungsbedürftig ist. Nach unseren Informationen ist es aber so, dass es keinen Flüsterasphalt gibt, der eine Lärmreduzierung auch bei 50 km/h bewirkt.

Es gibt tatsächlich einen Asphalt DSH-V, der vom Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für Straßen wie die B8 empfohlen wird. (https://www.leiserstrassenverkehr.bayern.de/dshv/index.php).

Der Hinweis des Ministeriums schließt aber ein, dass dieser Belag ca. alle 10 Jahre erneuert werden muss.

Auch eine Studie des Bundesumweltamtes schreibt zu diesem Belag: „Allerdings sind diese Deckschichten [LOA 5 D und DSH-V 5] aus akustischer Sicht noch nicht vollständig ausgereift. Sie sollten deshalb vorerst mit begleitender Forschung eingebaut werden. Bei der dünnen Asphaltdeckschicht in Heißbauweise auf Versiegelung DSH-V 5 sollte die Dauerhaftigkeit des lärmmindernden Effekts untersucht werden.“

(https://pub.dega-akustik.de/DAGA_2014/data/articles/000053.pdf 

Einen anderen Belag für Straßen innerorts der Belastungsklasse wie der B8 (Bk10) gibt es offenbar nicht. Die anderen Beläge erzielen allesamt ihre Wirkung bei höheren Geschwindigkeiten (siehe hierzu auch alle Publikationen des Bundesumweltamtes oder die Websites der Anbieterfirmen).

Wir appellieren daher noch mal an alle, dass wir uns gemeinsam für ein umfängliches – zeitlich wie räumlich – Tempo 30 auf der B8 einsetzen: Das bringt 3-4 dB Lärmreduzierung, kostet nahezu nichts, sorgt für Sicherheit, spart Sprit und entlastet die Umwelt!

Trotz aller Kritik wollen wir den Teilerfolg in einem angemessenen Rahmen würdigen:

Das ist unser Erfolg – ohne unseren jahrelangen gemeinsamen Einsatz wäre niemand auf die Idee gekommen Tempo 30 auf der B8 anzuordnen.

Deshalb wollen wir uns, wenn die Maßnahme umgesetzt ist, erneut zu einem „Korso“ treffen! Es wird eh wieder mal Zeit…

Da wir aktuell nicht wissen, wann genau die Tempo 30-Anordnung umgesetzt wird, würden wir gerne so verbleiben, dass wir euch so bald wie möglich zu einer „Demo“ einladen.

Beste Grüße

Norbert Dambaur, Reiner Dresel, Achim Hofmann

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